1521 - Was war da los?

Todesstrafe und Folter

Dass es im Mittelalter Folter und Todesstrafe gab, ist nichts Neues. Ob nun die „Bäckertaufe“, „Rädern“ oder „Die Eiserne Jungfrau“, die Liste der praktizierten Folterungsmethoden und Todesstrafen ist lang. Wer schon einmal etwas über Heilige in der christlichen Kirche gehört hat, dem dürfte der Name Katharina von Alexandria und ihre Todesumstände nicht fremd sein. Eine Variante der Legende besagt, dass die Märtyrerin nach langer Folter zum Tode durch das Rädern verurteilt worden sei. Doch das Folterinstrument wurde von einem Engel zerstört und Katharina daraufhin enthauptet. Eines der im Feldkircher Dom verbauten bunten Glasfenster vom Künstler Martin Häusle im Chor zeigt die Heilige Katharina.
Rädern galt als grausames Todesurteil. Überlebte man die Prozedur und starb nicht während der Durchführung, so starb man doch einige Tage danach an den innerlichen Verletzungen. Eine Variante des Räderns war, zuerst die Arme und Beine durch Eisenstangen, Hämmer oder schwere Wagenräder zu zertrümmern und das Einflechten oder Anbinden des Verurteilten an die Speichen des Rades, welches zur Abschreckung aufgestellt wurde. Meistens verloren die Verurteilen bereits bei der Zertrümmerung das Bewusstsein.
Andere Varianten waren das Verbrennen nach dem Rädern oder das Vierteilen. Dieses Urteil wurde vielen Mördern und Räubern zuteil.
In ganz Europa wurden Todesstrafen verhängt, so auch in Feldkirch. Im Jahre 1518 erhielt das Feldkircher Stadtgericht, bestehend aus den Stadträten, den Stadtschreibern und dem Stadtmann, neue Befugnisse von Kaiser Maximilian zur Verhängung der Todesstrafe. Das Stadtgericht konnte nun ohne eine öffentliche Gerichtsverhandlung Urteile aussprechen und vollstrecken.
Seit dem 20. Jahrhundert ist die Todesstrafe in 106 Ländern komplett verboten, doch es existieren immer noch Länder, in denen die Todesstrafe vollzogen wird. Weißrussland ist das einzige, in Europe gelegene Land mit Todesstrafe.

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